Das Grundstück, auf dem das Gemeinschaftshaus Gartenstadt steht, wird nach Beschluss des Bauausschusses aus dem bestehenden Bebauungsplan herausgelöst und künftig als Sondergebiet ausgewiesen. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass dort auch eine überörtliche Restauration betrieben werden darf.
Mit dieser Entscheidung erhält der dort ansässige Käthe-Ring eine verlässliche Zukunftsperspektive. Zugleich wird der Fortbestand des Gemeinschaftshauses als zentralem sozialen Treffpunkt in der Gartenstadt gesichert.
Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier betont:
„Das Gemeinschaftshaus ist für viele Menschen in der Gartenstadt ein Ort der Begegnung und des Miteinanders. Mit der neuen Regelung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass dieser wichtige Anlaufpunkt dauerhaft erhalten bleibt. Damit stärken wir nicht nur die soziale Infrastruktur, sondern auch die Attraktivität des Stadtteils.“
Die CDU sieht den Beschluss als gelungenes Beispiel dafür, wie Politik gemeinsam mit Partnern Verantwortung für die Stadtteile übernimmt und die Lebensqualität vor Ort stärkt. Gleichzeitig fügt sich die Entscheidung in die langfristige Stadtentwicklung Neumünsters ein: Lebendige Quartiere mit funktionierenden Treffpunkten und Gastronomieangeboten sind ein wesentlicher Baustein für eine lebenswerte Stadt.
Die CDU-Ratsfraktion freut sich, dass auf ihre Initiative hin – mit Unterstützung der SPD – im Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt dieser wichtige Beschluss für die Gartenstadt gefasst wurde.

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