Die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion kritisiert das Vorgehen des Oberbürgermeisters Bergmann bei der Erprobung und möglichen Fortführung der abgeschliffenen Pflasterflächen auf dem Großflecken. Was bereit als begrenzter Test zur Verbesserung der Barrierefreiheit Kritik der Eihnwohnervertretung auf sich gezogen hat, entwickelt sich zunehmend zu einer grundsätzlichen Frage des demokratischen Umgangs mit der gewählten Ratsversammlung und der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.
„Wir wollen, dass sich Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen sicherer auf dem Großflecken bewegen können. Das steht außer Frage. Aber ein sinnvolles Anliegen rechtfertigt nicht jedes Vorgehen. Der Oberbürgermeister kann nicht einfach Tatsachen schaffen, die Kritik der Politik ignorieren und anschließend mit einer Umfrage argumentieren, deren Erhebung und Ergebnisse der Ratsversammlung bislang nicht einmal bekannt sind“, erklärt die baupolitische Sprecherin Franka Dannheiser (CDU).
Eine Umfrage ersetzt keine demokratische Beratung
Die nun öffentlich dargestellten Ergebnisse einer Bürgerumfrage sollen belegen, dass die Testfläche überwiegend positiv bewertet wird. Doch wie belastbar sind diese Ergebnisse tatsächlich? Wie wurden die Teilnehmer ausgewählt, wie viele Menschen haben sich beteiligt und wie repräsentativ sind die Rückmeldungen? Welche konkreten Fragen wurden gestellt und wie wurden die Antworten ausgewertet?
Solange diese Informationen nicht transparent vorliegen und die Ratsversammlung die Ergebnisse nicht selbst zur Kenntnis nehmen und bewerten konnte, verbietet es sich, die Umfrage als abschließende Legitimation für das weitere Vorgehen heranzuziehen.
„Bürgerbeteiligung ist wichtig. Aber sie darf nicht zur nachträglichen Rechtfertigung bereits eingeleiteter Maßnahmen werden. Wer eine Umfrage als Argument für sein Handeln anführt, muss auch die vollständigen Ergebnisse und die Methodik offenlegen. Die Ratsversammlung darf nicht aus der Zeitung erfahren müssen, welche Schlussfolgerungen der Oberbürgermeister aus einer solchen Befragung zieht“, betont die Sprecherin.
Kritik im Bauausschuss wird offenbar ignoriert
Bereits die Durchführung des Tests war im zuständigen Bauausschuss kritisch diskutiert worden, sogar eine Zweidrittelmehrheit verlangte eine Stellungnahme von Bergmann. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass der Oberbürgermeister die politischen Gremien bei den weiteren Überlegungen offenbar weiterhin nicht angemessen einbeziehen will.
Ein solches Vorgehen vermittelt den Eindruck, als sei die politische Beratung lediglich eine unverbindliche Begleiterscheinung exekutiver Entscheidungen. Das empfinden die CDU-Mitglieder im Bauausschuss als undemokratisch und erinnern an ein überholtes, geradezu herzogliches Amtsverständnis.
„Neumünster ist keine herzogliche Verwaltung. Der Oberbürgermeister ist nicht der alleinige Herr über die Entwicklung des Großfleckens. Er leitet die Verwaltung, aber die demokratisch gewählte Ratsversammlung entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die grundlegenden politischen Weichenstellungen und den Einsatz der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel. Dazu gehört auch, berechtigte Kritik aus den Fachausschüssen ernst zu nehmen“, erklärt Ratsfrau Dannheiser.
Es gehe ausdrücklich nicht darum, notwendige Verbesserungen der Barrierefreiheit zu verhindern. Es gehe darum, dass Entscheidungen über den zentralen Platz der Stadt transparent, fachlich fundiert und unter Beteiligung der zuständigen politischen Gremien getroffen werden, zumal es abweichende Zielvorstellungen zwischen Oberbürgermeister und wesentlichen Teilen des Bauausschusses gibt.
Straßenunterhaltung ist kein Haushaltstitel für neue Stadtentwicklungsprojekte
Besonders kritisch sieht Dannheiser die angekündigte Finanzierung weiterer Arbeiten aus Mitteln der laufenden Straßenunterhaltung. Nach der aktuellen Berichterstattung werden die Gesamtkosten auf rund 100.000 Euro geschätzt.
Die laufende Straßenunterhaltung dient der Erhaltung des vorhandenen Straßennetzes. Die systematische Veränderung der Pflasteroberfläche auf dem Großflecken mit dem Ziel, eine neue, langfristige Gestaltungslösung für den zentralen Platz zu entwickeln, ist dagegen eine Maßnahme mit eigenständiger stadtentwicklungspolitischer Bedeutung.
Eine Maßnahme darf nicht per Handstreich des Oberbürgermeisters einem beliebigen vorhandenen Haushaltstitel zugeordnet werden, um so aus Steuermitteln finanziert zu sein.
Die Ratsversammlung hat die Verwendung der Mittel aus der laufenden Straßenunterhaltung für ein neues Vorhaben zur Umgestaltung des Großfleckens in dieser Form nicht freigegeben.
Die baupolitische Sprecherin fordert, dass der Bauausschuss vor weiteren Maßnahmen endlich konsultiert wird. Dabei müssen die technischen Alternativen, die Folgekosten und die langfristigen Auswirkungen auf die Gestaltung des Großfleckens offengelegt werden.
„Gerade in Zeiten knapper kommunaler Kassen müssen wir sorgfältig zwischen notwendiger Unterhaltung und neuen Vorhaben unterscheiden. Wer ein neues Projekt zur Umgestaltung eines zentralen Platzes verfolgt, muss dafür eine nachvollziehbare Entscheidungs- und Finanzierungsgrundlage schaffen. Haushaltsmittel dürfen nicht durch die Wahl eines passenden Haushaltstitels an der politischen Willensbildung vorbeigelenkt werden“, so Franka Dannheiser.
Bis zu einer Beratung im zuständigen Ausschuss dürfen keine weiteren Schritte unternommen werden, die die Entscheidung über eine dauerhafte Lösung faktisch vorwegnehmen.
„Wir wollen einen Großflecken, den alle Menschen gut nutzen können. Dafür brauchen wir gute Lösungen, belastbare Erkenntnisse und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld. Was wir nicht brauchen, sind Entscheidungen nach dem Prinzip: Der Oberbürgermeister macht, und die Politik darf hinterher zustimmen. Eine demokratische Stadt funktioniert anders.“

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