Urteil zur Inklusion Landesregierung muss jetzt handeln!

25.02.2014

Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing, MdB, zum Urteil des Landessozialgerichts zu den Kosten der Inklusion:
 
Urteil zur Inklusion – Landesregierung muss jetzt handeln!
 
Das Urteil des Landessozialgerichts zur Frage, wer die Kosten der Inklusion in den Schulen trägt, schafft Klarheit. Die Landesregierung muss aber so schnell wie möglich handeln. Konzepte müssen jetzt gefunden und nicht auf den Sommer verschoben werden. Die Landesregierung darf ihre Politik der Langsamkeit und Unausgegorenheit nicht auf dem Rücken der betroffenen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, der Eltern und der Schulen austragen.

Die Kommunen können und dürfen jetzt nicht zu den Ausputzern für die Versäumnisse der SPD/Grüne/SSW-Regierung werden. Es zeigt sich, dass der richtige Gedanke der Inklusion von den politisch Verantwortlichen in Kiel im Schulgesetz konzeptlos und übereilt umgesetzt worden ist. Das Landessozialgericht hat die Landesregierung bei der Debatte um die Inklusion zurück auf Los geschickt.

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