Ratsversammlung aktuell Beschlüsse vom 10.12.2024

10.12.2024
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Am heutigen Abend hat die Ratsversammlung getagt. Die Positionierung der CDU-Fraktion zu den einzelnen Anträgen und Vorlagen möchten wir hier kurz erläutern. Wir beschränken uns auf ganz wesentliche Punkte:

 

Beschlussfassung für eine Anlaufstelle Sicherheit auf dem Bahnhofsvorplatz

Nachdem die Ratsversammlung eine "Anlaufstelle Sicherheit" im Frühjahr befürwortet hat, die im Pavillon auf dem Konrad-Adenauer-Platz gemeinsam mit Landes- und Bundespolizei sowie der TBZ-Innenstadtkolonne entstehen sollte, kam es zu einem inhaltlich reduzierten, von den Kosten dafür aber aufgeblähten Vorschlag im Bauausschuss. Der Bauausschuss war aber weder zuständig, noch wollte er entscheiden; die Vorlage wurde auf der Tagesordnung der Ratsversammlung im Dezember angekündigt.

Zwischenzeitlich widersprach der Oberbürgermeister förmlich dem Vorgang im Bauausschuss (der Widerspruch wurde wenige Stunden vor der Ratsversammlung erst zugestellt). Auf Grund dieses Widerspruchs empfahl er der Ratsversammlung dann, in der Sache gar nicht zu entscheiden und den Beratungsgegenstand von der Tagesordnung zu entfernen. Ein Antrag der CDU konnte so gar nicht vorgetragen werden, eine Entscheidung hat der Oberbürgermeister offenbar unbedingt verhindern wollen.

Die CDU-Ratsfraktion hält schon den förmlichen Widerspruch für inhaltlich falsch, der Bauausschuss wäre zu der Entscheidung gar nicht autorisiert. Wir werden daher das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde anrufen, um das aus unserer Überzeugung rechtswidrige Vorgehen des Oberbürgermeisters und seiner Stadtbaurätin aufheben zu lassen und endlich zu einer Sachentscheidung in dieser wichtigen Angelegenheit kommen zu können.

Festlegung des Grundsteuerhebesatzes

Ziel der gesetzlich vorgegebenen Grundsteuerreform ist eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast und keine Erhöhung der Einnahmen für die Kommune infolge der Grundsteuerreform. Das Gesamtgrundsteueraufkommen der Stadt Neumünster bleibt unberührt. Dass es für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann, weil die bisherige Grundlage für die Steuererhebung nicht verfassungskonform ist und eine Neubewertung des Grundbesitzes erforderlich machte, ist seit 2018 bekannt.

Die CDU-Ratsfraktion hatte für die Septembersitzung der Ratsversammlung einen Änderungsantrag formuliert, der eine Unterscheidbarkeit in Wohn- und andere Grundstücke ermöglicht, sobald dies weitgehend rechtssicher erfolgen kann. Diese Rechtssicherheit sieht die Verwaltung jedoch nicht als gegeben.

Um Aufkommensneutralität zu gewährleisten, hat das Land Schleswig-Holstein im September ein Transparenzregister hier im Internet veröffentlicht, an dem sich auch der eindringliche Vorschlag der Verwaltung orientiert. Abweichend davon hat nun die Mehrheit aller Fraktionen außer der CDU beschlossen, dass sogenannte Nichtwohngrundstücke mit einem massiv höheren Hebesatz (1009) versehen werden. Wohngrundstücke erhalten den Hebesatz 529.

Wir hoffen, dass dies nicht zu einer Klagewelle gegen die Stadt führen wird, wovon allerdings auszugehen ist.

Zentrales Catering an Kitas und Schulen; Eckpunkte für das weitere Vorgehen

Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde der weitere Weg für das ab 2026 zu leistende Catering an Schulen und Kindertageseinrichtungen beschlossen. Dabei sollen zunächst rechtliche Bedingungen vorbereitet werden, die auch dem Kiek In ermöglichen könnten, weiter Leistungen anzubieten. Eine Abfrage der Zielgruppe, die die Angebote abrufen soll, ist einer Ausschreibung in mehreren Losen nun ebenfalls vorgeschaltet - wie es allerdings schon 2023 Auftrag der Ratsversammlung war.

Kommunale Wärmeplanung

Neumünster hat sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf den Weg gemacht und in einer breit angelegten auch öffentlichen Veranstaltungsreihe die Wärmeplanung für das Stadtgebiet erarbeitet. Unser Ziel dabei ist es, die Rahmenparameter Kosten für Eigentümer, die in eine Heizung investieren, Wirtschaftlichkeit für die Stadt und Reduzierung von Treibhausgasen in eine vernünftige Relation zu bringen. Dafür kann es beispielsweise notwendig sein, für Nahwärmenetze Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen gemeinsame Infrastruktur eingerichtet wird.

Die Planung ist am Anfang, die Umsetzung werden wir mit dem Blick auf die drei Kriterien konstruktiv begleiten.

 

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns: ratsfraktion [at] cdu-nms.de