
Diakonisches Werk Altholstein
"360.000 Euro für die Finanzierung des Hospizbaus sind gesichert. Im Nachtragshaushalt 2025 wird auf unseren Antrag der volle Zuschuss für das neue Hospiz bereitgestellt. Das ist für die Stadt nicht einfach, aber das Hospiz ist der gesamten Ratsversammlung wichtig", macht Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier klar. Er freue sich sehr, dass die große Mehrheit der Ratsversammlung den Vorstoß der CDU-Fraktion unterstützt habe.
Die Ratsversammlung hatte den Betrag zunächst für den Fall vorgesehen, dass auch das Land Mittel in gleicher Höhe bereit stellt. 30.000 Euro Landeszuschuss je Hospizbett sei bislang der Standard gewesen, der Diakonie sei vom zuständigen Sozialministerium nun ein reduzierter Betrag an die Hand gegeben worden. Insgesamt werde das Hospiz mit zwölf Betten konzipiert, das Land stellt nun eine Hospizfördersumme von 250.000 Euro zur Verfügung. Die CDU-Ratsfraktion wertet den Betrag als Versuch des Landes, in einer schwierigen finanziellen Lage dennoch zusätzliche Mittel bereit zu stellen.
Einige Fakten zum Hospizneubau und zu dessen Finanzierung:
- Es gibt kein stationäres Hospiz in Schleswig-Holstein, das eine Rendite abwirft. Von den Betriebskosten übernehmen die Krankenkassen gemäß Gesetz nur 95%. Zur Deckung dieser Finanzierungslücke von mindestens 100.000 Euro pro Jahr sind diese Einrichtungen auf Spenden angewiesen.
- Die Einstellung der Landesförderung drohte schon länger, daher sind auch letztmalig weniger Mittel bereitgestellt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt und gänzlich ohne öffentliche Förderung von Land und Stadt wäre das Projekt nach Einschätzung der CDU-Ratsfraktion niemals zustande gekommen.
- Die Investitionskosten betragen derzeit rund 5,6 Mio. Euro. Da bislang die Krankenkassen über die Tagesentgelte einen Investitionszuschuss zu zahlen haben, der noch sehr vergangenheitsorientiert ist, besteht auch hier für die Diakonie Altholstein als Bauherrin ein nicht unerhebliches Finanzierungsrisiko. Die Höhe des Investitionszuschusses durch die Krankenkassen steht erst kurz vor der Inbetriebnahme fest. Dieser wird dann im Rahmen der Entgeltverhandlungen festgelegt.
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