CDU-Fraktion will häufige Baustellen verbieten

15.03.2024
Pressemitteilung

Mit Verweis auf eine Hamburger Regelung will die CDU-Ratsfraktion prüfen lassen, ob eine kommunale Satzung gegen häufige Baustellen durchsetzbar ist. Hintergrund ist das mögliche mehrfache Aufreißen des Großfleckens durch verschiedene Telekommunikationsanbieter.

„Wir wollen das ständige Aufgraben der Stadt verhindern. Der Einzelhandel reagiert sensibel auf häufige Baustellen im Innenstadtbereich, daher wäre es wünschenswert, wenn sich die Baustellentätigkeit bündeln ließe. Ich halte nichts davon, dass sich Neumünster dabei von einem Bonner Marktteilnehmer diktieren lässt, zu welchen Konditionen das zu erfolgen hat, und so das stadteigene Unternehmen ins Abseits stellt“, sagt dazu CDU-Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier mit Blick auf eine Pressekonferenz des Oberbürgermeisters in der vergangenen Woche.

Franka Dannheiser, die für die CDU als planungspolitische Sprecherin im Bauausschuss engagiert ist, ergänzt: „Wir haben der Stadtbaurätin eine Fachanweisung aus Hamburg zugeleitet, mit der rechtssicher Aufgrabungen nur alle drei bis fünf Jahre erfolgen dürfen. Wenn sich das mit schleswig-holsteinischem Recht umsetzen lässt, ist der Ball bei Verwaltung und Kommunalpolitik, wenn nicht, werfen wir ihn ins Feld der Landespolitik.“

Ein Schreiben mit der Bitte um Prüfung ging heute von der CDU-Fraktion an die Stadtbaurätin.