CDU-Fraktion begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

24.02.2011

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der Normenkontrollsache Stadt Rendsburg gegen die Stadt Neumünster beschlossen, dass die Beschwerde der Stadt Rendsburg zurückgewiesen wird.

„Nach fast 10 Jahren ist es geschafft, eine fast „unendliche Geschichte“ ist zu Ende. Ich danke allen Beteiligten, die sich seit vielen Jahren für die Ansiedlung eines DOC stark gemacht haben und gratuliere der Stadt Neumünster. Dieses Center ist eine einmalige Chance für unsere Stadt, die sicherlich auch viele Veränderungen mit sich bringen wird. 
Ich freue mich auf diese Veränderungen und hoffe, dass der Skepsis, die ich hier und da höre, bald eine positive Neugier folgt. Neumünster hat es verdient!“ kommentiert CDU-Fraktionsvorsitzende Sabine Krebs hocherfreut das heutige BVG Urteil.