
In der Nacht zum 14. November wurde die CDU-Kreisgeschäftsstelle am Großflecken beschädigt. Der Kreisverband der CDU Neumünster setzt eine Belohnung aus in Höhe von insgesamt 500 € für sachdienliche Hinweise oder Beweismittel, die zur Ergreifung und Überführung an der Tat Beteiligter führen.
Wer hat zur Tatzeit oder zu anderen Zeiten Beobachtungen gemacht oder von Beobachtungen gehört, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnten? Wer kann Hinweise auf den/die Täter geben? Jeder Hinweis kann wichtig sein! Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Neumünster oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Wichtig: für eine Berücksichtigung ist es notwendig, ihre Kontaktdaten an info [at] cdu-nms.de zu mailen. Ihre inhaltlichen Hinweise geben Sie bitte nur an die Polizei.
Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Sollten sich mehrere Personen mit Hinweisen melden, so wird unter Berücksichtigung des Eingangs und Wertigkeit der Hinweise entschieden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. An der Straftat beteiligte Personen sind von der Zuerkennung ausgeschlossen. Da die Belohnung ausschließlich aus privaten Spenden erfolgt, ist sie auch für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört. Alle ab dem 14.11.2024 eingegangenen und bis zum 30.04.2025 eingehenden Hinweise, die zu Ergreifung/Überführung des Täters/der Täter führen, werden berücksichtigt.
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