
KJB Neumünster
Ab heute können Kinder und Jugendliche in Neumünster bis zum 25.11.2023 wie in über 50 Städten und Gemeinden unseres Landes ihre Interessenvertretung per Briefwahl wählen (Infos für Neumünster hier).
Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Cornelia Schmachtenberg: „Demokratische Mitbestimmung ist kein theoretisches Ideal. Es ist die praktische Form, in der das Zusammenleben in unserer Gesellschaft organisiert wird. Wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist, gilt das auch für den täglichen Lebensstil von Kindern und Jugendlichen, entsprechend ihrem Alter. Die Erfahrung mit Demokratie ist unerlässlich, um Demokratie zu lernen. Kinder und Jugendliche sollten diese Erfahrungen also auch aus der Praxis mitnehmen, anstatt nur aus Schaubildern.
Das Ziel dieser Wahlen besteht darin, Kinder und Jugendliche direkt vor Ort für die Tätigkeit in solchen Gremien zu motivieren und dadurch die Kernprinzipien des demokratischen Interessensaustauschs zu erlernen und sich vor allem für Ihre Interessen einzusetzen. Noch zu häufig werden Entscheidungen für Kinder und Jugendliche getroffen, ohne dass ihre Sicht in einer Debatte berücksichtigt werden.“
Neumünsters Fraktionsvorsitzender Arne Rüstemeier ergänzt: "Wir haben eine funktionierende Interessenvertretung. Der Kinder- und Jugendbeirat hat Rede- und Antragsrecht in der Ratsversammlung und damit beste Möglichkeiten, auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Ich freue mich, dass in Neumünster so viele Kinder und Jugendliche für dieses Ehrenamt kandidieren, und ich hoffe auf eine gute Wahlbeteiligung, um die dann Gewählten in ihrem Mandat zu stärken."
In Schleswig-Holstein ist die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung §47f festgeschrieben. Dabei sollen Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
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