Hochschulen brauchen Unterstützung vom Bund

21.09.2012
Pressemitteilung

Der Gesetzesentwurf von Wissenschaftsministerin Annette Schavan zur Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern zur Unterstützung von Hochschulen wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrats (1. Durchgang) nicht gestoppt.

Damit konnten sich die SPD-geführten Länder, auch Schleswig-Holstein, mit ihrer Ablehnung nicht durchsetzen. 

Der Gesetzesentwurf geht auf eine Initiative der schwarz-gelben Landesregierung zurück, mit der eine Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes die Möglichkeit schaffen soll, dass der Bund den Ländern im Hochschulbereich finanziell verstärkt unter die Arme greifen kann.

Das sei bislang nur in sehr engen Grenzen möglich und müsse daher durch eine Grundgesetzänderung geändert werden, erläuterte der CDU-Landesvorsitzende Jost de Jager den Gesetzesentwurf. 

Zu dem heutigen Bundesratsbeschluss sagte de Jager: “Ich bin froh, dass sich die schleswig-holsteinische Bildungsministerin mit ihrer Verhinderungspolitik im Bundesrat nicht durchsetzen konnte. Sie hätte sonst die so wichtige Unterstützung des Bundes für unsere Hochschulen in Gefahr gebracht.”

Weiter erklärt der CDU-Landeschef: “Die Tür für Gespräche ist jetzt geöffnet. Ich fordere die Landesregierung auf, gemeinsam mit allen Ländern und dem Bund in konstruktive und ernsthafte Gespräche einzutreten, damit unsere Hochschulen in absehbarer Zeit finanziell gestärkt werden können. Dem darf sich die Bildungsministerin nicht verweigern.” 

Der CDU-Landeschef freue sich über das gute Stimmungsbild im Bundesrat für eine Aufhebung desKooperationsverbots. Das sei ein gutes Vorzeichen für den Erfolg der CDU-Initiative.

“Es ist wichtig, dass sich Bundestag und Bundesrat auch im weiteren Verfahren mehrheitlich für die Aufhebung aussprechen. Das wäre ein wichtiges Signal für unsere Hochschulen in Schleswig-Holstein”, so de Jager abschließend.

 

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